UPDATE: Das BMI hat eine Vorlage für die Erklärung zum Bestand der Beziehung veröffentlicht. Ihr findet sie hier. Damit ist dieser Teil unserer Vorlage hinfällig.
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Da das Bundesinnenministerium bislang nur vage Auskünfte gibt, wollen wir hier einige der gängigen Fragen klären, die im Zuge der Änderungen der Einreisebestimmungen zu Montag, dem 10. August 2020 in Kraft treten. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Bitte überprüft daher im Zweifel regelmäßig die Seiten offizieller Stellen wie Bundespolizei oder BMI.
Grundvoraussetzungen
Die Einreise von unverheirateten Partnern aus Drittstaaten, die nicht auf der "Positivliste" stehen, ist für kurzfristige Besuchsreisen zum in Deutschland lebenden Partner (Deutscher, Unionsbürger oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland) bei Erfüllung der allgemeinen Einreisevoraussetzungen (Pass und ggf. Visum) grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine längerfristige, d.h. auf Dauer angelegte Beziehung/Partnerschaft handelt und beide Partner sich zuvor mindestens ein Mal in Deutschland persönlich getroffen haben oder bis vor Kurzem ein vorheriger gemeinsamer Wohnsitz im Ausland bestand.
Das heißt: habt ihr euch noch nie in Deutschland getroffen und auch vor Corona nicht im Ausland zusammengewohnt, gelten diese Ausnahmeregelungen nicht. (Wir als LINKE halten das für falsch und fordern das Innenministerium auf, hier dringend und unverzüglich nachzubessern)
Vor dem Flug
Übrprüft, ob euer Partner oder eure Partnerin über ein gültiges Visum verfügt. Für Visumangelegenheiten ist das Auswärtige Amt zuständig. Eine Übersicht über gängige Fragen zu diesem Themenkomplex findet ihr hier.
Überprüft auch, falls es sich nicht um einen Direktflug handelt, welche Bestimmungen im Land gelten, in dem ihr den Zwischenstopp macht.
Meldet die Ankunft eurer Partnerin oder eures Partner innerhalb von 72h vor Ankunft beim zuständigen Gesundheitsamt eures Wohn- bzw. Aufenthaltsortes an.
Nach dem Flug
Gegebenenfalls werden Einreisende gebeten, Auskünfte über den Wohnsitz für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland in einem Formular einzutragen, dass an Bord des Fluges ausgeteilt wird. Spätestens bei der Passkontrolle durch die Bundespolizei am Flughafen müssen hierüber Angaben gemacht werden. Ferner muss mitgeführt werden:
Wie werden Coronatests gehandhabt?
Reiserückkehrer aus Drittstaaten, die aktuell vom RKI als Risikogebiete klassifiziert werden, können sich kostenfrei testen lassen. Reiserückkehrer umfasst laut telefonischer Aussage der FBB auch Personen, die noch nie in Deutschland waren. Wird der Test bis 15 Uhr durchgeführt, ist mit einem Testergebnis am gleichen Tag zu rechnen.
Quarantänebestimmungen
Es gelten die Quarantänebestimmungen für Einreisende aus Drittstaaten des jeweiligen Bundeslandes, in dem ihr euch aufhaltet. Es wird empfohlen, sich nach dem Test am Flughafen 5-7 Tage in Selbstisolation zu begeben und im Anschluss einen weiteren Test bei einem Arzt oder einer Teststation durchzuführen.
Krankenversicherung in Deutschland
Für deutsche Staatsbürger gilt eine Krankenversicherungspflicht. Für Besucherinnen und Besucher ist dies nicht der Fall. Sollte euer Partner oder eure Partnerin keine Auslandsreisekrankenversicherung haben (die gibt es oft als zubuchbaren Tarif bei Krankenversicherern der Herkunftsländer), empfiehlt sich, eine entsprechende internationale Versicherung abzuschließen. Diese kosten rund 30-50€ pro Monat.
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Checkliste:
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