Antrag
der Abgeordneten Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler, […] und der Fraktion DIE LINKE.
Für eine friedliche feministische Außenpolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
II. im Rahmen der deutschen Außen-, Sicherheits-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik:
Im Rahmen ihrer Rüstungsexportpolitik:
Im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2019/2020:
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Begründung
Seit Beginn des Jahres 2019 hat die Bundesrepublik Deutschland einen nichtständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat inne. Die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat bietet die Chance daran mitzuwirken, dass sich internationale Politik stärker an einer Friedensagenda und den Menschenrechten ausrichtet, diese Chance darf nicht verspielt werden.
Die Bundesrepublik hatte 2019 gemeinsam mit Peru den Ko-Vorsitz der informellen Expertengruppe für Frauen, Frieden und Sicherheit inne. Während des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat im April wurde die VN-Resolution 2467 zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Kriegsgewalt beschlossen. Das von Außenminister Maas als „Meilenstein“ gelobte Dokument wird den Anforderungen an eine Weiterentwicklung der 1325-Agenda nicht gerecht. Insbesondere, dass auf Druck der Vereinigten Staaten die reproduktiven Rechte von Frauen aus dem Entwurf gestrichen wurden, wird von Frauenorganisationen zu Recht kritisiert. Das bedeutet, dass die beschlossene Resolution nicht mehr vorsieht, dass von sexualisierter Kriegsgewalt betroffene Frauen und Mädchen Zugang zu Notfallverhütung, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen sowie HIV-Prävention und -Behandlung haben. Die neue Resolution fällt also sogar hinter den bisherigen Stand zurück und stellt eine große Niederlage für die Rechte von Überlebenden sexualisierter Gewalt dar.
Mit der Ratifizierung von CEDAW (VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau), der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und der Verabschiedung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates (Frauen, Frieden, Sicherheit) und ihren Nachfolgeresolutionen hat sich Deutschland völkerrechtlich zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung als auch von Gewalt an Frauen verpflichtet.
Fast zwei Jahrzehnte nach Verabschiedung der Resolution 1325 muss festgestellt werden, dass die Staaten, internationalen und regionalen Institutionen sowie die Konfliktakteure den Verpflichtungen aus der Resolution und ihren Nachfolgeresolutionen, wenn überhaupt, nur zögerlich nachkommen. 1,4 Milliarden Frauen weltweit leben heute noch in Ländern, die im Gender-Index der VN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung mit “sehr schlecht” abschneiden. Mit diesem Index wird die Umsetzung des Ziels 5 "Geschlechtergerechtigkeit" in den einzelnen VN-Mitgliedsstaaten überprüft. Der Bericht des VN-Generalsekretärs über konfliktbezogene sexuelle Gewalt zeigte erst in diesem Jahr wieder, dass Frauen und Mädchen in Kriegsgebieten massiver sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind.
Die Bundesregierung bezeichnet die Umsetzung der Resolution 1325 als einen Schwerpunkt der Arbeit in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Auf Nachfragen der Linksfraktion (Drucksache 19/7587) werden jedoch keine konkreten Maßnahmen benannt. Für das sogenannte Schwerpunktthema gibt es nicht einmal eigene Stellen im Auswärtigen Amt, von einem eigenen Referat ganz zu schweigen. Die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Bearbeitung der VN-Resolution 1325 wechseln regelmäßig. Das führt zu immer neuen Einarbeitungsphasen und ist eine Herausforderung auch für Nichtregierungsorganisationen, die mit der Bundesregierung zur Thematik im Dialog stehen. Das schlägt sich auch in konkreten Umsetzungsschwierigkeiten nieder; die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Resolution 1325 und ff. gilt für die Jahre 2017 bis 2020. Sie ist gekennzeichnet durch ein Spannungsverhältnis von einerseits durchaus ambitionierten Maßnahmen, andererseits aber fehlender finanzieller Untersetzung und mangelnder Verankerung von Wirkungsüberprüfung. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass der Umsetzungsbericht zum Aktionsplan frühzeitig erscheint, um sowohl dem Deutschen Bundestag als auch der Zivilgesellschaft eine reale Möglichkeit zur Mitwirkung an der Überprüfung des Aktionsplans zu geben.
Im Haushaltsplan der Bundesregierung für 2020 sind nach NATO-Kriterien 50 Milliarden € an Rüstungsausgaben eingestellt. Ein Bruchteil davon würde reichen, um in diesem Bereich zu wirklichen Fortschritten zu gelangen. Die überproportionale Erhöhung des Verteidigungshaushaltsverringert zusätzlich die Mittel, die für die Umsetzung einer feministischen, friedensorientierten Außenpolitik sowie zur Stärkung von Frauenrechten und zur Hilfe für Überlebende erforderlich wären.
In modernen Kriegen ist die Zivilbevölkerung weit überproportional von Gewalt betroffen. Unter dieser Gewalt leiden insbesondere Nichtkombattantinnen, Frauen und Kinder. Sexualisierte Gewalt ist vor allem in diesen Krisenregionen epidemisch und wirkt auch in der Nachkriegszeit fort:
So erleben 87% aller Frauen in Afghanistan körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt. Die Auswirkungen dieser Gewalt sind dabei nicht auf die Personen beschränkt, die sie unmittelbar erfahren, sie werden oft als Generationen übergreifende Traumata an die Kinder und Enkel weitergegeben. Die Auswirkungen einzelner Taten haben also gesamtgesellschaftliche Relevanz. Oftmals entstehen auch Kinder aus Vergewaltigungen, insbesondere in Ländern, in denen Frauen keinen Zugang zu Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen haben. Die Stigmata, die mit Vergewaltigungen und ungewollten Schwangerschaften einhergehen, wirken retraumatisierend. Auch die so gezeugten Kinder erleiden häufig Ablehnung, Ausgrenzung und Diskriminierung. Hierfür gibt viel zu wenige Unterstützungsstrukturen.
Ein Hauptfaktor für sexualisierte Gewalt ist soziale Ungleichheit, insbesondere Geschlechterungerechtigkeiten sowie ökonomische oder hierarchische Machtgefälle. Angriffe auf reproduktive Selbstbestimmung und Frauengesundheit steigen im Zuge von rechter und autoritärer Entwicklung und fehlender Zugang zu Gesundheitsversorgung ist Ergebnis einer neoliberalen Gesundheitspolitik, die sich dem Markt und nicht dem Wohl der Menschen unterwirft. Menschenrechte, gerade auch soziale, und Feminismus gehören also untrennbar zusammen. Dass Menschenrechte an Bedeutung gewonnen haben und ihr Einfluss stetig und intensiv diskutiert wird, ist nicht zuletzt ein Verdienst feministischer Theorien und Bewegungen.
Noch immer werden Waffen in Staaten geliefert, in denen Frauen keine Menschenrechte zugestanden werden. Noch immer werden Waffen in Staaten geliefert, die am Jemen-Krieg beteiligt sind, nach Angaben der Bundesregierung war in den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 Ägypten mit einem Volumen von 802 Mio. € zweitgrößtes Empfängerland deutscher Rüstungsexporte, die Vereinigten Arabischen Emirate erhielten Genehmigungen für über 200 Millionen €. Im Jemen hat der blutige Krieg inzwischen die zaghaften Verbesserungen, die sich die Frauen erkämpft hatten, wieder zunichte gemacht. Endverbleibserklärungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden, weil auf Verstöße dagegen keinerlei Sanktionen erfolgen.
Dass sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt überhaupt als Teil von Kriegen und Kriegsführung anerkannt wurde, ist Ergebnis eines kontinuierlichen Ringens feministischer Initiativen und Bewegungen. Es gibt jedoch auch in der Zeit nach dem Krieg keinen Frieden für (betroffene) Frauen. Für sie gehen die Gewalt, Demütigungen und Erniedrigungen in der Gesellschaft und den eigenen Familien weiter. Folglich entsteht aus Kriegsphasen eine neue Qualität an Ausweglosigkeit in einer Spirale von Gewalt und reproduzierter Kriegsgewalt.
Im Jahr 2015 wurde jedoch lediglich ein Prozent der insgesamt positiv beschiedenen Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung getroffen. Die Anzahl sexualisierter Gewalttaten, die Frauen weltweit aufgrund ihres Geschlechts erleiden, spiegeln sich also in keiner Weise in der Anzahl der positiv beschiedenen Asylanträge wider. Die Rechtslage und die tatsächliche Anerkennungspraxis geschlechtsspezifischer Asylgründe stehen vielmehr im eindeutigen Gegensatz zueinander. In den meisten Fällen wird Frauen, die im Rahmen des Asylverfahrens eine frauenspezifische Verfolgung als Fluchtgrund geltend machen, nur ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG statt einer sicheren Aufenthaltserlaubnis zuerkannt. In Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention können auch Verfolgungen, die allein an das Geschlecht der Person anknüpfen, einen Asylgrund darstellen.
Frauen spielen für die beständige Entwicklung auf allen Ebenen, in der Bildung, in der Wirtschaft, in den familiären Zusammenhängen, eine tragende und entscheidende Rolle. 75% aller Friedensaktivistinnen und -aktivisten weltweit sind Frauen (laut Amnesty International). Vor 15 Jahren trug die Vereinigung "1000 Frauen für den Friedensnobelpreis" die Biografien von 1000 Frauen aus allen Kontinenten zusammen, die sich für Frieden und Menschenrechte in ihren Gemeinschaften und in der Welt eingesetzt haben. Sie setzen sich für Friedenserziehung und Dialogprogramme ebenso ein, wie für die Überwindung sozialer, ethnischer oder geschlechtsbezogener Diskriminierung. Sie arbeiten für eine intakte Umwelt und für eine umfassende Gesundheitsversorgung. Sie streiten für das Recht auf Bildung oder für die Rechte von Menschen mit Behinderungen - ohne die Fähigkeiten und die Aktivitäten von Frauen wäre die Erde für viele Menschen weniger lebenswert.
Die Beteiligung von Bürgerrechtsgruppen, auch von Frauenorganisationen, macht es um 64% wahrscheinlicher, dass ein Friedensabkommen hält. Wenn Frauen an Friedensverhandlungen beteiligt sind, ist es laut VN um 35% wahrscheinlicher, dass das daraus resultierende Abkommen mehr als 15 Jahre hält. Dennoch wird dies in der Praxis kaum beachtet und Frauen werden bei Friedensverhandlungen bis heute vielfach nicht wirksam einbezogen: Eine Studie der VN über die Umsetzung der Resolution 1325 stellte 2015 fest, dass Frauen von Friedensverhandlungen immer noch weitgehend ausgeschlossen sind. Seit 1990 sind nur 8% aller großen Friedensabkommen unter der Beteiligung von Frauen erarbeitet worden.